Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 04.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 10 W 164/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8401
OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 10 W 164/87 (https://dejure.org/1988,8401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1988 - 10 W 164/87 (https://dejure.org/1988,8401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 10 W 164/87 (https://dejure.org/1988,8401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 107
    Keine analoge Anwendung des § 107 Abs. 3, 4 KostO bei Erbschein, der nur für bestimmte Zwecke benötigt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert bei Bescheinigung des Erbrechts des Alleinerbens

  • mansui.eu PDF

    KostO § 107
    Kosten und Gebühren; Geschäftswert für die Erteilung des Erbscheines; Nachweis des Erben an seinem Recht an Wertpapieren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1988, 301
  • Rpfleger 1988, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Wegen des Ausnahmecharakters der gesetzlich vorgesehenen Privilegierungsfälle fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. BayObLGZ 2001, 315 [322]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1988, 267; OLG Düsseldorf, 1991, 60 [61]), die indes Voraussetzung einer solchen Analogie wäre (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991, S. 372 f).

    Die gesetzliche Regelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1988, 267).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 108/03

    Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

    Nach der Rechtssprechung des Senats kommt eine analoge Anwendung der § 107 Abs. 3 und 4 KostO selbst dann nicht in Betracht, wenn der Erbe den Erbschein von vornherein nur für bestimmte Zwecke benötigt, etwa um ein Recht an Wertpapieren nachzuweisen oder eine Umschreibung von Geschäftsanteilen einer im Handelsregister eingetragenen Firma zu bewirken (vgl. Senat in Rpfleger 1988, 267; 1991, 60).
  • OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 144/87

    Keine Gebühr nach § 133 S. 1 KostO bei Bildung vollstreckbarer Teiltitel nach

    12. Kostenrecht - Keine analoge Anwendung des § 107 Abs. 3, 4 KostO bei Erbschein, der nur für bestimmte Zwecke benötigt wird (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.1.1988 - 10 W 164/87 mitgeteilt von Notar Josef Baum, Moers) KostO § 107 Abs. 3, 4 Benötigt der alleinige Erbe den Erbschein nur, um die Erbfolge hinsichtlich einzelner zum Nachlaß gehöriger Vermögensgegenstände (hier: Aktien) nachzuweisen, ist bei der Berechnung der Kosten gleichwohl vom Wert des reinen Nachlasses (§ 107 Abs. 2 S.1 KostG) als Geschäftswert auszugehen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.12.1987 - 3 W 112/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5761
OLG Zweibrücken, 04.12.1987 - 3 W 112/87 (https://dejure.org/1987,5761)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.12.1987 - 3 W 112/87 (https://dejure.org/1987,5761)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - 3 W 112/87 (https://dejure.org/1987,5761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2483 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 998
  • DB 1988, 330
  • Rpfleger 1988, 267
 
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Wird zitiert von ...

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